Handgepäck Informationen bei Lastminute-in.de

Bis jetzt in der EU geltende Bestimmungen fürs Handgepäck:



Zum Schutz der Fluggäste gegen Terroranschläge hat die Europäische Kommission bereits im Februar 2004 eine Verordnung mit einer Auflistung von Gegenständen, welche aus Sicherheitsgründen von Fluggästen nicht ins Flugzeug mitgeführt werden dürfen, verabschiedet. Damit wurden die jeweiligen nationalen Bestimmungen zum großen Teil vereinheitlicht.

Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine Gegenstände mitgenommen werden, die Verletzungen hervorrufen können. Dazu gehören verständlicherweise alle Objekte, die in der Lage sind, ein Projektil abzufeuern, d.h. Schussgeräte aller Art, Sprengstoffe sowie Teile davon (inkl. Munition) oder deren Nachbildungen und Imitationen (inkl. Wasser- oder Spielzeugpistolen). Verboten sind auch alle Betäubungsgeräte oder Elektroschocker. Die nächste Gruppe der verbotenen Gegenstände bilden alle spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer jeder Art und Werkzeuge, aber auch solche Gegenstände wie Schlittschuhe, Ski- oder Wanderstöcke. Auch einige vermeintlich harmlose oder nützliche Gegenstände, z.B. Scheren, Rasierklingen, Nagelfeilen oder Besteck, sollten im Reisegepäck und nicht im Handgepäck verstaut werden. Lediglich Spritzbesteck ist zu medizinischen Zwecken (z.B. für Diabetiker) erlaubt. Es muss aber beim Check-in zusammen mit einer Bescheinigung vom Arzt vorgezeigt werden. Auch viele stumpfe Instrumente können als Waffen eingesetzt werden und dürfen demzufolge nicht mitgeführt werden. Dazu zählen z.B. Baseball-, Hockey- oder Golfschläger, Skateboards oder Angelruten. Feuerwerkskörper (auch Wunderkerzen), alle Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Insektenspray, Gaspatronen (Butan-, Propangas), entzündbare Stoffe und Flüssigkeiten, wasserreaktive Stoffe wie Farben, Lacke, Verdünner, Kohlendioxid-Zylinder sowie alle anderen chemischen und toxischen Stoffe stehen auch auf der schwarzen Liste.

Neue verschärfte EU-Sicherheitsrichtlinie für den Luftverkehr



Die Europäische Kommission verabschiedete neulich eine Sicherheitsrichtlinie für den Luftverkehr, die besagt, dass seit dem 06. November 2006 aufgrund möglicher Gefährdung durch selbst fabrizierte Flüssigsprengstoffe Flüssigkeiten jeglicher Art nur noch eingeschränkt als Handgepäck mit an Bord von Flugzeugen genommen werden dürfen. Diese Regelung gilt für alle Passagiere innerhalb der EU, Norwegen, Island und der Schweiz unabhängig vom Flugziel und dem Herkunftsland der Fluggesellschaft. Mit den neuen Beschränkungen reagierten die EU-Verkehrsminister auf die geplanten Terroranschläge von London im vergangenen August. Attentäter wollten damals Flugzeuge vermutlich mit Flüssigsprengstoff zur Explosion bringen.

Erlaubt sind nur noch Behälter mit höchstens 100 Milliliter Flüssigkeit und die Gesamtmenge von einem Liter pro Person im Handgepäck. Alle Flüssigkeiten müssen in wiederverschließbaren Plastiktüten verpackt sein und werden gesondert kontrolliert. Entsprechende Plastikbeutel zum Umpacken werden in den ersten zwei Wochen nach der Einführung der neuen Vorkehrungen an vielen Flughäfen kostenlos zur Verfügung gestellt, anschließend können sie in Geschäften an Flughäfen gekauft werden. Die Passagiere können aber auch jeden beliebigen Beutel verwenden, der durchsichtig und wiederverschließbar ist und das Fassungsvermögen von einem Liter (ca. 20 x 20 cm) nicht überschreitet (z.B. 1-Liter-Gefrierbeutel). Falsch verpackte oder zu große Flüssigkeitsbehälter werden bei der Sicherheitskontrolle entsorgt und können später nicht mehr zurückgefordert werden.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass es derzeit mit vorhandenen Kontrollgeräten nicht möglich ist, bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen die gefährlichen von den harmlosen Flüssigkeiten schnell genug zu unterscheiden. Zu beachten ist, dass i.S. der neuen Regelung neben den „typischen“ Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) auch alle Substanzen ähnlicher Konsistenz, also auch Parfüm, Haarshampoo, Haar- oder Duschgel, Zahnpasta, Spray, Cremen, Öle, Rasierschaum und sogar Wimperntusche, als Flüssigkeit gelten.

Eine Ausnahme stellen medizinische Flüssigkeiten, Nahrung für Babys und Kleinkinder sowie spezielle Nahrungsmittel für Diabetiker dar. Sie dürfen weiter im Handgepäck mitgenommen werden aber die Notwendigkeit der Mitnahme muss plausibel erklärt bzw. mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden können. Ebenfalls nicht betroffen sind Flüssigkeiten (z.B. Getränke und Parfüms), die am Flughafen in den Duty-free Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen erworben wurden. Speziell versiegelte Beutel machen es sogar möglich diese Artikel auch beim Umsteigen an anderen Flughäfen der EU weiter ins Flugzeug mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können auch zusätzlich zu den mitgebrachten Flüssigkeiten mitgenommen werden.

Zugelassene Flüssigkeiten in unbegrenzten Mengen sind jedoch im Großgepäck weiterhin erlaubt. Es wird demzufolge empfohlen alle Artikel, die Flüssigkeiten enthalten, direkt mit dem Großgepäck einzuchecken, um sich die umständlichen Prozeduren bei den Sicherheitskontrollen zu ersparen.

Zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen haben Fluggäste alle mitgeführten Flüssigkeiten an den Kontrollstellen aus dem Handgepäck zu nehmen und ggf. dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle oder zum Öffnen zu übergeben. Passagiere müssen auch ihre Laptops und größere elektrische Geräte aus den Taschen herausnehmen sowie ihre Mäntel und Jacken extra durchleuchten lassen. In einigen Ländern (z.B. in Großbritannien und Spanien) werden Fluggäste zusätzlich gebeten ihre Schuhe auszuziehen.

Ab dem 6. Mai 2007 tritt auch eine weitere strengere Vorschrift bzgl. der Größe des Handgepäcks in Kraft, welche den bereits geltenden Regeln der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA entspricht. Lediglich Handgepäcke in der Größe von max. 56 x 45 x 25 Zentimeter werden künftig in der Flugzeugkabine erlaubt sein. Jeder Fluggast darf auch nur noch ein Stück Handgepäck mitbringen. Ausnahmen werden jedoch z.B. für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc. gemacht.

Bei Unsicherheiten wird allen Passagieren geraten, sich vor dem Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisebüro über die aktuellen Beschränkungen zu informieren. Die einzelnen Fluggesellschaften können nämlich noch weitere Beschränkungen beim Handgepäck haben.

In diesem Sinne ... guten Flug!
wünscht Ihnen Ihr Team von Lastminute-in.de